Der Verein informiert, betreut und berät Sie in allen Fragen, die das karnevalistische Brauchtum betreffen. Dabei sollen auch Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen Berücksichtigung finden.
 
Alle Sportdaten, die der Verein verarbeitet und nutzt, unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Eine Datenverwendung ist dann zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlauben oder wenn Sie Ihre Einwilligung gegeben haben.
 
Damit wir der Verein seine satzungsgemäße Zwecke erfüllen kann, ist demnach Ihre ausdrückliche Einwilligung erforderlich.
 
1. Gültigkeit der Datenschutzerklärung
Ihre Einwilligung gilt über die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft im Verein hinaus, endet jedoch nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder durch Ihren Widerruf, der jederzeit möglich ist.
 
2. Beispiele für die Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung von Mitgliedern
Der Verein erhebt und speichert Daten, die für die Mitgliedschaft im Verein erforderlich sind. Dies sind zunächst die Angaben zur Person (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und/oder vergleichbare Daten). Im Zuge des Turnierbetriebes betrifft dies auch alle Sportdaten wie z.B. Ergebnisse.
Der Verein veröffentlicht ggf. Sportdaten sowie Turnierergebnisse und Fotos im Internet und in der Presse.
 
3. Beispiele für die Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung bei der Bestellung von Karten für Veranstaltungen
Der Verein erhebt Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer und Mailadresse ausschließlich um mit Ihnen in Kontakt zutreten und die Abwicklung der Bezahlung und Übergabe der Karten zu gewährleisten.
Wir erfassen neben den oben genannten Daten zusätzlich Ihre IP Adresse und das Datum, wann Sie Ihrer Anfrage getätigt haben.
Aufbewahrungszeit: Die erhobenen Daten werden spätestens 7 Tage nach durchgeführten Veranstaltung aus dem System gelöscht.
 
4. Die entscheidende Verantwortung für eine datenschutzgerechte Verarbeitung Ihrer Daten obliegt dem Verein.
Ihnen ist bekannt, dass trotz aller Maßnahmen zur Gewährung des Datenschutzes die im Internet oder in der Presse veröffentlichen Daten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Bundesrepublik Deutschland vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen. Ferner ist nicht garantiert, dass diese Daten vertraulich bleiben, die inhaltliche Richtigkeit fortbesteht und die Daten nicht verändert werden können.
 
5. Auskunftsrecht
Sie haben nach dem BDSG ein Recht auf Auskunft über Ihre beim Verein